Wie erhalte ich Lebensmittel?

Wer ist berechtigt, bei uns einzukaufen?
  • Menschen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) empfangen
  • Menschen, die Arbeitslosengeld II (SGB II) beziehen
  • Menschen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen
  • Menschen, die Wohngeld beziehen
  • Menschen in unverschuldeter Armut
  • Der Einzugsbereich unserer Tafel umfasst Bad Berleburg und Erndtebrück mit allen dazugehörenden Ortsteilen.

Wie erhalte ich eine Berechtigungskarte für den Tafel-Einkauf?

Besuchen Sie unser Tafelbüro und bringen Sie alle Bescheinigungen über Ihre Einkünfte mit. Wir werden dann feststellen, ob Sie bei uns einkaufen dürfen. Falls ja, erhalten Sie von uns eine Kundenkarte, die Sie bei jedem Tafeleinkauf mitbringen und vorzeigen müssen.

 

Entsprechend der Personenzahl Ihres Haushaltes packen wir für Sie eine Kiste mit Nahrungsmitteln. Sie bezahlen dafür einen symbolischen Preis von zur Zeit 1,50 EUR.

  • Die erhaltenen Lebensmittel dürfen Sie nicht weiter verkaufen.
  • Tafelkunden dürfen nicht unentschuldigt fehlen. Bei Verhinderung werden Sie darum gebeten, unsere Tafel spätestens am Abholtag bis 9 Uhr telefonisch unter 0151-53 53 23 79 zu informieren. So können zusätzliche Nahrungsmittel auf die anderen Tafelkunden verteilt werden.
  • Wenn Sie zweimal hintereinander unentschuldigt fehlen, werden sie vorläufig vom Tafeleinkauf ausgeschlossen.
  • Einkommensänderungen sowie eine Veränderung der Personenzahl in Ihrem Haushalt müssen Sie uns mitteilen.

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